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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Gesetzlich Versicherte ab 01.07.22

Ab sofort übermitteln wir als Arztpraxis die eAU (Krankmeldungen) an die Krankenkasse.

Arztpraxen müssen Krankmeldungen (AU) digital an die Krankenversicherung senden. Gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer bekommen dann nur noch zwei Durchschläge des sog. "Gelben Scheins" vom Arzt ausgehändigt: Einen für sich selbst und einen für den Arbeitgeber. In unserer Praxis bieten wir die eAU ab sofort für unsere gesetzlich Versicherten Patienten an.

In einem weiteren Schritt (voraussichtlich 2023) fällt dann ebenfalls der Papierschein an den Arbeitgeber weg. Dann soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen. Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, müssen dies auch künftig ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Der Arbeitgeber ruft die eAU bei der Krankenkasse ab und bekommt so von der Krankenkasse mitgeteilt, wie lange der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist.

An der Regelung für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ändert sich vorerst nichts: Diese bekommen weiterhin einen Papierkrankenschein, den sie an ihre Krankenversicherung und den Arbeitgeber weiterleiten. Dasselbe gilt, wenn ein Arbeitnehmer zu einem Privatarzt oder einem Arzt im Ausland geht.

Ihre Arztpraxis Dr. Stahl